Die Schulvereinbarung

Vereinbarungen über Grundsätze und Regeln des Schullebens

Zentrales Anliegen zur Implementierung einer Hausordnung/Schulordnung sollte es sein, allen an der Schule beteiligten Gruppen – Schüler*innen, Lehrer*innen und den Eltern – deutlich zu machen, dass die Einführung einer Hausordnung/Schulvereinbarung das eine Ziel verfolgt, einen Rahmen zu schaffen, in dem erfolgreiches Lernen und Lehren für alle Beteiligten erleichtert und die Verantwortung aller an der Schule Beteiligten für eine produktive Lernatmosphäre deutlich wird.

Präambel

Wir, die Lehrkräfte, die Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten, die Hausmeister*innen, die Sekretärinnen und alleanderen Mitarbeiter*innen, sind mitverantwortlich dafür, dass der Aufenthalt in der Schule zur Zufriedenheit eines Jeden abläuft. Dafür ist es wichtig, dass wir unsere Rechte, Pflichten und Regeln kennen und einhalten. Wir wünschen uns, dass in unserer Schule das Handeln und Verhalten jedes Einzelnen bestimmt werden durch demokratisches Verhalten, Toleranz, gegenseitigen Respekt, Offenheit für Neues, Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit. Dazu ist ein aktives, vielseitiges Schulleben von großer Bedeutung. Jeder soll nach seinen Fähigkeiten die Möglichkeit haben, sich – allein oder mit anderen gemeinsam – zu betätigen und dafür Anerkennung zuerfahren. Jede*r sollte darauf bedacht sein, dem Ruf der Schule nicht zu schaden. Daher gilt für jede*n Einzelne*n von uns:
  1. Ich möchte allen am Schulleben Beteiligten gegenüber höflich und rücksichtsvoll sein.
  2. Ich möchte meine Meinung frei äußern können und erwarte, dass sie ernst genommen wird. Genauso respektiere ich die Meinung aller anderen und versuche, sie zu verstehen.
  3. Ich möchte ohne Angst in die Schule gehen können, daher erwarte ich, dass mich andere weder bedrohen, schlagen, beschimpfen noch anders verletzen, und wende deshalb auch selbst in Konflikten keine körperliche oder verbale Gewalt an.
  4. Ich möchte entsprechend meiner Rolle in der Schule – als Schüler*in, Lehrer*in, Erziehungsberechtigte*r – aktiv am Schulleben teilnehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten Verantwortung übernehmen.
  5. Ich unterstütze nach Kräften alle Maßnahmen und Schritte, die zum Gelingen des Unterrichts beitragen können.
  6. Ich will durch meine Hilfe und Unterstützung dazu beitragen, dass niemand aufgrund seiner Ansichten, seiner Eigenschaften, seines Verhaltens oder aus anderen Gründen zum Außenseiter oder zum Opfer von Mobbing und Gewalt wird.

Beitrag der Schüler*innen

  • Ich möchte unbeschwert zur Schule gehen – ohne Angst vor verbaler oder körperlicher Gewalt oder vor Ausgrenzung. Ich möchte, dass man mir zuhört und meine Meinung respektiert, mich nicht auslacht, weil ich so denke, fühle oder so bin, wie ich bin. Dies alles gilt auch für die Zeit, die ich nicht in der Schule bin. Ebenso möchte ich, dass mein Eigentum respektiert wird. Daher verpflichte ich mich auch selbst, keine verbale oder körperliche Gewalt auszuüben und mich allen anderen gegenüber so zu verhalten, wie ich das von ihnen wünsche.
  • Ich möchte in einer angenehmen Umgebung lernen. Dazu gehören für mich Helligkeit, Sauberkeit und Aufgeräumtheit der Räume, eine relative Ruhe auch in den Pausen und die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen, mit denen ich hier zusammen bin. Auch ich will allen anderen freundlich und hilfsbereit entgegenkommen, ich vermeide es, in der Schule zu toben, zu rennen oder zu schreien. Für Ordnung und Sauberkeit in der Schule fühle ich mich mitverantwortlich, entsorge meinen Müll sofort und bitte andere, das auch zu tun.
  • Ich will meine Lernziele erreichen können. Dazu brauche ich einen ungestörten Unterricht, gute Materialien und Erklärungen. Ichwill nachfragen dürfen und klar wissen, was von mir verlangt wird. Die Beurteilung meiner Leistungen soll von mir deutlich nachvollziehbar sein. Ich verpflichte mich, mir und meinen Mitschüler*innen ein erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, indem ich sie im Unterricht nicht störe, pünktlich bin, meine Materialien zur Verfügung habe und meine Hausaufgaben erledige.
  • Ich bin bereit, die Verantwortung für mein Lernen und mein Handeln zu übernehmen.
  • Ich informiere mich regelmäßig über schulische Informationen durch Nutzung der digitalen Informationsplattformen IServ und Untis.

Aufgaben und Pflichten der Lehrer*innen

  • Ich sorge für eine angstfreie und freundliche Unterrichtsatmosphäre.
  • Ich gestalte meinen Unterricht interessant, motivierend und verständlich.
  • Ich fördere und fordere Schüler*innen durch angemessene Leistungsanforderungen.
  • Ich sorge für Transparenz bei den Leistungsanforderungen und den daraus resultierenden Bewertungsmaßstäben.
  • Ich behandele die mir anvertrauten Schüler*innen fair.
  • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner Verantwortung für die mir anvertrauten Schüler*innen bewusst.
  • Ich nehme meine Erziehungsverantwortung wahr und bemühe mich, meine Schüler*innen zu eigenständigen, selbstbewussten Persönlichkeiten zu erziehen.
  • Ich halte ebenso selbstverständlich getroffene Regelungen und Vereinbarungen konsequent ein, wie ich es von meinen Schülern*innen erwarte.
  • Ich pflege einen offenen und guten Kontakt zu den Eltern unserer Schüler*innen.
  • Ich bin bereit, mich konstruktiv mit Kritik auseinander zu setzen.

Grundsätze der Schulvereinbarung der Erziehungsberechtigten

  • Ich nehme meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung meines Kindes bewusst wahr und fördere eine positive Grundeinstellung zum Unterricht und zur Schule.
  • Ich begleite den Schulalltag meines Kindes interessiert und informiere mich über seinen Entwicklungs- und Leistungsstand.
  • Ich unterstütze mein Kind in seinem Lernbemühen und beachte dabei seine Fähigkeiten.
  • Ich nutze die Zusammenarbeit mit den Lehrer*innen sowie der Schulleitung und unterstütze deren Bemühungen.
  • Damit mein Kind gute Lernvoraussetzungen hat, achte ich darauf, dass es über einen ungestörten Arbeitsplatz und das nötige Material verfügt.
  • Ich vergewissere mich, dass mein Kind seine häuslichen Arbeiten gewissenhaft und so selbstständig wie möglich erledigt.
  • Ich sorge dafür, dass mein Kind sicher, regelmäßig, pünktlich und mit allen Lernmaterialien, die es benötigt, zur Schule kommt.
  • Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Elternsprechtagen aktiv teilnehmen.
  • Ich wirke darauf hin, dass mein Kind die Regeln der Schulvereinbarung einhält.
  • Ich informiere mich regelmäßig über schulische Informationen durch Nutzung der digitalen Informationsplattformen IServ und Untis.

Hausordnung am Johannes-Kepler-Gymnasium

  1. Lehrkräfte und Schüler*innen müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Ab 7.00 Uhr können die Schüler*innen das Pädagogische Zentrum betreten, ab 7.45 Uhr die Unterrichtsräume.
  2. Zu Beginn der Unterrichtsstunden sind die Schüler*innen in den Unterrichtsräumen. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nachUnterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, benachrichtigt der / die Klassen- / Kurssprechersprecher*in das Sekretariat.
  3. In den großen Pausen verlassen die Schüler*innen die Unterrichtsräume. Alle Schüler*innen verlassen den Klassentrakt desSchulgebäudes. Sie dürfen sich in den großen Pausen auf dem Schulhof und im Pädagogischen Zentrum aufhalten.
  4. Schüler*innen der Sekundarstufe II können in den großen Pausen zusätzlich das Selbstlernzentrum nutzen.
  5. In Regenpausen, die durch eine Durchsage am Beginn der Pause jeweils angekündigt werden, dürfen sich alle Schüler*innen nach dem Verlassen der Unterrichtsräume im Gebäude aufhalten.
  6. Im Gebäude sind Lauf-, Ball- und Versteckspiele wegen der damit verbundenen Gefahren nicht erlaubt.
  7. Die Klassen und Kurse sorgen für die Sauberkeit der von ihnen benutzten Unterrichtsräume. Die Klasse bzw. der Kurs, die bzw. der nach dem Belegplan den Unterrichtsraum oder Kursraum zuletzt benutzt hat, ist dafür verantwortlich, dass der Raum in sauberem Zustand hinterlassen wird.
  8. Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Über Ausnahmeregelungen zu besonderen Anlässen entscheidet die Schulkonferenz.
  9. Fahrräder und motorisierte Zweiräder dürfen nur auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
  10. Am Ende der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hoch gestellt, um den Reinigungskräften die Arbeit zuerleichtern. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster und die Raumtür geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.
  11. In der Schulbibliothek und den Fachräumen sowie den Sporthallen gelten eigene Ordnungen, die zu beachten sind.
  12. Nutzen von digitalen Endgeräten in der Schule: Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in einer ergänzenden Nutzugsordnung geregelt, die Teil der Schulvereinbarung ist.

Grundsätze zum Umgang mit Verstößen gegen diese Schulvereinbarung

  1. Auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung folgen Reaktionen, die zunächst an die Einsichtsfähigkeit der Beteiligten appellieren und es ermöglichen, den eingetretenen Schaden – materiell oder immateriell – wieder gutzumachen. Mit allen Reaktionen auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung wollen wir erreichen, dass die Beteiligten einsehen, wie wichtig die Einhaltung getroffener Regelungen für den Schulfrieden ist.
  2. Bei Konflikten unter Schüler*innen ist es ratsam, die ausgebildeten Streitschlichter*innen zur Konfliktlösung hinzuzuziehen.
  3. Bei Konflikten zwischen Schüler*innen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sollte ein Gespräch zwischen den unmittelbarbeteiligten Personen stattfinden. Falls keine Verständigung erzielt werden kann, sollte eine von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson als Mediator*in hinzugezogen werden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet.
  4. Wenn die Situation es erfordert oder oben aufgeführte Schritte nicht zu einer Problemlösung geführt haben, werden außerhalb dieser Schulvereinbarung die notwendigen pädagogischen Schritte oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Schulrechts angewendet. 

Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule

Ergänzung zur Schulvereinbarung

Warum gibt es eine Vereinbarung für die Nutzung digitaler Endgeräte?
Durch die Festlegung klarer Regeln möchten wir eine gute Schulatmosphäre fördern, in der es wenig Konflikte zwischen Schüler*innenuntereinander und zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen gibt. Wir wollen vermeiden, dass
  • der Unterricht und das soziale Miteinander durch die Benutzung digitaler Endgeräte gestört wird.
  • Mobbing gegen Schüler*innen und Lehrkräfte erfolgt.
  • Aktionen ausgeführt werden, die strafbar sind.
Mit euren digitalen Endgeräten könnt ihr gegen verschiedene Gesetze verstoßen. In der Regel sind das Verstöße gegen dasStrafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht. Bestraft werden kann man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe! Euer digitales Endgerät kann zusätzlich von der Polizei / Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden.


Gut zu wissen...
  • das Filmen oder Fotografieren von Personen oder Unterrichtsinhalten und das Umherzeigen dieser Aufnahmen
  • das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen, auch wenn ihr selbst nicht Gewalt angewendet habt
  • bereits der Besitz von gewaltverherrlichenden Fotos oder Filmen
  • das Zeigen oder Weiterleiten von pornografischen Bildern oder Filmen
  • das Senden oder Empfangen von urheberrechtlich geschützten Dateien
...ist strafbar!


Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
  • Das digitale Endgerät darf in der Schule ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Ausnahmen sind nur in Absprache mit einer Lehrkraft zulässig.
  • Während des Unterrichts darf das digitale Endgerät in Absprache mit der Lehrkraft genutzt werden, muss aber in den Offline-Modus gesetzt werden. Mit Erlaubnis einer Lehrkraft darf der Offline-Modus deaktiviert werden.
  • Jede erlaubte Endgerätenutzung muss so gestaltet werden, dass andere nicht gestört werden.
  • Bei schulischen Veranstaltungen, wie z.B. Klassenfahrten, gelten erweiterte Regelungen, die je nach Veranstaltung (z.B. Klassengemeinschaftstage, Ski-Projekt usw.) festgelegt werden.
  • Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Aufnahmen für unterrichtliche Zwecke in Abstimmung mit der Lehrkraft.
  • Besteht der Verdacht, dass mit dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet.
  • Lehrkräfte dürfen den Inhalt eines digitalen Endgeräts mit der Einwilligung des Besitzers ansehen. Die Polizei kann dies beim Verdacht einer Straftat unter bestimmten Umständen auch ohne dieses Einverständnis tun.
  • Das Nichteinhalten der Regeln stellt einen Verstoß gegen die Schulordnung dar und berechtigt die Lehrkraft, das Endgerät bis zum Ende der Unterrichtsstunde bzw. bis zum Ende des Unterrichtstages einzubehalten. Darüber hinaus können je nach Schwere desVerstoßes Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen beschlossen oder es kann eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden.


Was tue ich, wenn ...

... ich einen Missbrauch des Endgerätes bemerke?
→ Sprich die Aufsicht, eine Lehrkraft deines Vertrauens oder die Beratungslehrkräfte an. Diese werden den Vorfall dann weiterverfolgen.

...mein digitales Endgerät kaputt oder verloren geht?
→  Sprich deine Lehrkraft an oder melde dich im Sekretariat, vielleicht wurde dein Gerät gefunden. Bei Beschädigungen kann, wenn vorhanden, eine private Versicherung für Schäden aufkommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass private Geräte bei Verlust/Beschädigung nichtdurch die Schule versichert sind.
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